Probleme mit Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht? Wir helfen bei allen familienrechtlichen Streitigkeiten.
Wir beschäftigen uns seit Jahren mit allen typischen Problemkonstellationen zum Thema Ehe und Kindschaft.
Unsere anwaltliche Erfahrung zeigt uns, dass keine Familiensache so ist wie die andere. Gerade in diesem Bereich sind individuelle Beratungs- und Betreuungsstrategien daher besonders wichtig. Im Familienrecht geht es selten bloß um Geld, persönliche Motive spielen eine größere Rolle als in jedem anderen Rechtsgebiet.
Scheidungen können einvernehmlich und völlig unkompliziert über die Bühne gehen, manchmal streiten die Eheleute jedoch über jeden nur denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt. Der Familienrechtler muss deshalb zu Beginn umfassend aufklären und beraten und dem Mandanten den Weg aufzeigen, der seinen individuellen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird.
Einen Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen, ohne Anwalt gibt es daher auch keine Scheidung. Die andere Partei muss nicht zwangsläufig anwaltlich vertreten sein, sie kann dem Scheidungsantrag auch ohne Anwalt zustimmen. Dennoch sollte stets überlegt werden, ob aus Gründen der Waffengleichheit nicht doch ein Anwalt hinzugezogen werden sollte. Schließlich kann die nicht anwaltlich vertretene Partei im Scheidungsverfahren keinerlei Anträge stellen. Auch wird die anwaltlich vertretene Partei im Zweifel besser beraten sein.
Erfahren Sie hier mehr zum Thema Scheidung.
Über die Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich) entscheidet das Familiengericht nur, wenn einer der Eheleute einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Lediglich der Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften) wird in der Regel von Amtswegen durchgeführt.
Die Eheleute haben die Möglichkeit, auch die Folgesachen einvernehmlich zu regeln. Dies geschieht üblicherweise im Rahmen einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung. Zudem berät Sie Rechtsanwalt Özkan auch im Hinblick auf Eheverträge und erläutert Ihnen auch hier die Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Vermögensauseinandersetzung bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Vor allem Im Bereich des Zugewinnausgleichs kommt es nicht selten zu komplizierten und langwierigen Streitigkeiten zwischen den Eheleuten. Häufig ergeben sich zudem Probleme im Zusammenhang mit einer von den Eheleuten erworbenen Immobilie (Hausgrundstück oder Eigentumswohnung).
Im Bereich der Kindschaftssachen wie Sorgerecht und Umgangsrecht steht das Kindeswohl im Vordergrund. Auch der Rechtsanwalt für Familienrecht ist daher stets gehalten, an einer verantwortungsvollen Lösung mitzuwirken, die die Interessen des Kindes in den Vordergrund stellt, und nicht die der Eltern.
Familienrecht: wir informieren über die Kosten
Über die Kosten Ihrer individuellen Familiensache informieren wir Sie frühzeitig. Bei einkommensschwachen Mandanten prüfen wir stets auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe.
Sie haben ein aktuelles rechtliches Problem und benötigen schnellen Rat? Kontaktieren Sie uns.