Wer zu Lebzeiten eine wasserdichte Nachlassregelung trifft, vermeidet Streit und Unklarheiten im Erbfall. Der Erblasser hat dabei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, neben dem Testament steht auch ein Erbvertrag zur Verfügung.
Ein privatschriftliches, also persönlich geschriebenes Testament kann der Erblasser beim Amtsgericht hinterlegen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass sein Testament im Falle des Todes auch tatsächlich eröffnet wird. Die Rechtsanwälte von Bergner und Özkan beraten Sie im Hinblick auf die Nachlassgestaltung umfassend und entwerfen für Sie maßgeschneiderte testamentarische Verfügungen.
Tritt der Erbfall ein, dann ist für die Betroffenen nicht selten unklar, ob und in welchem Umfange sie erbrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Der Rechtsanwalt wird zunächst die Erbenstellung ermitteln. Gibt es ein Testament und ist dieses rechtswirksam? Sollte keine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegen, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Wurde ein Betroffener wirksam enterbt, dann können Pflichtteilsansprüche in Betracht kommen.
In einem zweiten Schritt ist sodann der Nachlass zu ermitteln. Was fällt in die Erbmasse, gibt es Verbinlichkeiten und wer ist im Besitz der Erbschaft? Nicht selten müssen Erbschaftsbesitzer zunächst zur Auskunft aufgefordert werden.
Im dritten Schritt sind die Ansprüche sodann geltend zu machen und wenn erforderlich gerichtlich durchzusetzen.
Die Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie bei allen Fragen Rund um Erbe, Vermächtnis und Pflichtteil. Wir kümmern uns um die Erbauseinandersetzung und vertreten Sie in erforderlichen gerichtlichen Verfahren.
Auch im Bereich des Erbrechts haben sich die Rechtsanwälte von Bergner und Özkan besonders weitergebildet und erfolgreich den Fachlehrgang „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) absolviert.
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