Probleme mit Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Quickborn helfen wir Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.
Im Bereich des Arbeitsrechts haben wir den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir legen seit Jahren ein besonderes Augenmerk auf arbeitsrechtliche Fallgestaltungen und legen Wert auf Qualifikation. Unsere besondere Fachkunde und die langjährige Erfahrungen kommen in unseren Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht zum Ausdruck. Mit Rechtsanwalt von Bergner und Rechtsanwalt Kalyoncuoglu stehen Ihnen gleich zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts kümmern wir uns vor allem um Problemkonstellationen im Bereich der Kündigung und des Kündigungsschutzes. Wenn Sie uns in einer Kündigungsangelegenheit beauftragen, prüfen wir die formelle und materielle Wirksamkeit der Kündigung. Beispielhaft befassen wir uns dabei mit den nachfolgenden Fragen:
-wurde schriftlich gekündigt?
-wurde die Kündigung unterschrieben?
-hat tatsächlich der Arbeitgeber gekündigt (evtl. Betriebsübergang)?
-durfte der Unterzeichner die Kündigung aussprechen (Bevollmächtigung)?
-wurden die sonstigen Formalien gewahrt, z.B. das Erfordernis der Angabe von Kündigungsgründen bei Auszubildenden?
-wie wurde die Kündigung übergeben (persönlich ausgehändigt, per Bote oder Post zugestellt)?
-wurden die Kündigungsfristen eingehalten (aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag)?
-besteht Sonderkündigungsschutz für den Arbeitnehmer, z.B. wegen Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsratstätigkeit, Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit?
-liegen Kündigungsgründe vor?
-im Falle der betriebsbedingten Kündigung: ist der Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen, wurde eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorgenommen, gibt es keine Möglichkeit der anderweitigen Beschäftigung?
Im Falle der fristlosen Kündigung: lag ein Fehlverhalten des Mandanten vor, das eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, hätte es zuvor einer Abmahnung bedurft, hätte der Arbeitgeber ein milderes Mittel, etwa eine Abmahnung, Änderungskündigung oder ordentliche Kündigung wählen müssen?
Die vorstehenden Fragen, die nur einen Teil des von dem Rechtsanwalt zu überprüfenden Spektrums bei einer Kündigung abbilden, machen deutlich, wie groß die Gefahr für den Arbeitgeber ist, aufgrund der komplizierten Rechtslage Fehler bei der Kündigung zu machen. Wir helfen Ihnen, mögliche Fehler aufzudecken und die Kündigung zielgerichtet anzugreifen.
Eine Kündigungsschutzklage ist immer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung gerichtet, dies entspricht jedoch nicht immer dem Interesse des Mandanten. Viel häufiger möchten die Mandanten aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, und zwar möglichst gut. Dazu gehören ein gutes Zeugnis, eventuelle Freistellung und Urlaubsabgeltung und eine angemessen Abfindung. Gerade auf die Abfindung besteht in der Regel jedoch kein einklagbarer Anspruch, sie ist vielmehr zwischen Mandant und Arbeitgeber auszuhandeln. Die Höhe orientiert sich dabei üblicherweise an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren. Gerade hier bedarf es nicht nur eines guten Fachwissens, sondern besonderen anwaltlichen Verhandlungsgeschicks. Wir haben uns vor allem im Bereich der Verhandlungsführung umfassende Erfahrung angeeignet und legen besonderen Wert darauf, das optimale Paket für unsere Mandanten auszuhandeln.
Wichtig: wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss binnen drei Wochen ab Zugang eine Kündigungsschutzklage erheben. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber wesentliche Fehler gemacht, etwas die Kündigungsfristen falsch berechnet oder Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers nicht beachtet hat.
Erfahren Sie hier mehr zum Thema Kündigung.
Zudem befassen wir uns natürlich auch mit allen weiteren typischen Problemgestaltungen. Erfahren Sie mehr zu den Themen:
Lohn und Gehalt
Zeugnis
Urlaubsabgeltung
Antidiskriminierung
Überstunden
Mobbing.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts beraten und betreuen wir Betriebsräte.
Sie haben ein aktuelles rechtliches Problem und benötigen schnellen Rat? Kontaktieren Sie uns.
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