Aufhebungsvertrag

Was versteht man unter einem Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist im Arbeitsrecht eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, die die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen Konditionen regelt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der gem. § 623 BGB schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden muss.

Was genau wird in einem Aufhebungsvertrag geregelt?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt eines Aufhebungsvertrages. Hauptbestandteil des Vertrages ist aber, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet. Üblicherweise wird daneben noch geregelt, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer eine Abfindungszahlung erhält. Sinnvoll ist es außerdem, wenn im Aufhebungsvertrag geklärt wird, dass ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht, wie die letzten Zahlungen abgerechnet, ob Urlaub und Überstunden abgegolten oder ob der Arbeitnehmer freigestellt wird.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn er mir vorgelegt wird?

Ganz klar: nein. Ein Aufhebungsvertrag sollte von beiden Seiten freiwillig unterschrieben werden. Eine Rechtspflicht zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht grundsätzlich nicht. Allerdings setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Vorlage eines Aufhebungsvertrages schnell unter Druck. Ein solches Vorgehen ist unseriös – man sollte sich daher nie dazu verleiten lassen, einen Aufhebungsvertrag kurzfristig und unüberlegt zu unterschreiben. Ein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag ist in aller Regel nicht möglich, außer ein Rücktrittsrecht wurde vertraglich vereinbart. Nur in einigen Ausnahmefällen ist eine Anfechtung des Vertrages möglich, beispielsweise wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Drohung zur Unterschrift veranlasst hat. Sinnvoll ist es daher, sich eine gewisse Überlegungsfrist freizuhalten und den Aufhebungsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.

Was muss ich bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten?

Man sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein, wenn man einen Aufhebungsvertrag abschließt. Sämtliche klärungsbedürftige Punkte sollten geregelt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertrag eine sogenannte Erledigungsklausel oder Generalquittung enthält. Durch diese würden nicht geregelte Ansprüche verfallen – selbst wenn sie grundsätzlich bestehen. Der Aufhebungsvertrag sollte zudem klar und verständlich formuliert sein. Unklare Punkte können schlimmstenfalls zu Lasten des Arbeitnehmers ausfallen oder müssen unter Umständen vom Arbeitsgericht geklärt werden.

Welche Risiken bringt ein Aufhebungsvertrag mit sich?

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss mit einer dreimonatigen Sperrung seines Arbeitslosengeldes rechnen. Aus Sicht der Arbeitsagentur hat der Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt und damit seine Arbeitslosigkeit mitverschuldet. Im Einzelfall sollte der Aufhebungsvertrag daher geschickt formuliert werden, sodass eine Sperrung vermieden werden kann. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass durch den Aufhebungsvertrag die für das Arbeitsverhältnis geltende Kündigungsfrist nicht verkürzt wird. Dies kann nämlich ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs zur Folge haben.

Lässt man sich bei den Verhandlungen eines Aufhebungsvertrages anwaltlich vertreten, kann es außerdem Probleme mit der Rechtsschutzversicherung geben. Diese wendet häufig ein, dass gar kein Rechtsschutzfall vorgelegen habe. Nur wenn der Arbeitgeber vor oder im Zusammenhang der Verhandlungen eine Kündigung angedroht hat, wird in der Regel eine Deckungszusage erteilt.

Schließlich sollte beachtet werden, dass der Aufhebungsvertrag lediglich eine privatrechtliche Vereinbarung ist. Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, indem er beispielsweise nicht die komplette Abfindung zahlt, muss ihn der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung verklagen. Wenn die Vereinbarung hingegen in einem gerichtlichen Vergleich getroffen wird, kann gegen den Vertragsuntreuen direkt vollstreckt werden.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?

Insbesondere bei Aufhebungsverträgen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Den Betroffenen geht es fast immer um wirtschaftlich

sehr viel – eine faire und rechtssichere Lösung ist daher extrem wichtig. Man sollte nicht blind davon ausgehen, dass der Arbeitgeber einem eine solche Lösung freiwillig vorlegt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird den Aufhebungsvertrag inhaltlich prüfen und den individuell besten Weg aufzeigen. Dabei sollte vor allem die drohende Sperrung des Arbeitslosengeldes vermieden werden.

Falls Sie eine Beratung wünschen, kommen die gerne auf uns zu. Wir informieren Sie frühzeitig über die zu erwartenden Kosten.

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