Was versteht man unter einer Abmahnung?
Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine Sanktion des Arbeitgebers für ein arbeitsvertragliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber erfüllt damit eine Doppelfunktion. Zum einen gibt er dem Arbeitnehmer zu verstehen, dass dieser gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat, zum anderen sendet der Arbeitgeber eine Warnung an den Arbeitnehmer, dass dieser im Wiederholungsfall mit weitergehenden Konsequenzen zu rechnen hat. Die Abmahnung dient regelmäßig dazu, eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers vorzubereiten.
Wie muss eine wirksame Abmahnung aussehen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Abmahnung zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss der Arbeitnehmer deutlich mitgeteilt werden, welches Fehlverhalten ihm der Arbeitgeber vorwirft. Nur pauschale Vorhalte wie „Sie haben zum wiederholten Male gegen Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen“, reichen dafür nicht aus. Zum anderen muss die Abmahnung eine deutliche Warnung an den Arbeitnehmer enthalten, dass dieser bei gleichen oder ähnlichen Verstößen mit weitergehenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen muss. In der Praxis zeigt sich, dass viele Arbeitgeber nicht in der Lage sind, diesen Formalien entsprechende Abmahnungen auszusprechen.
Kann der Arbeitgeber auch mündlich abmahnen?
Anders als für die Kündigung ist für die Abmahnung ist kein Schriftformerfordernis vorgesehen. Der Arbeitgeber könnte den Arbeitnehmer daher theoretisch auch mündlich abmahnen. In der Praxis wird dies jedoch nicht häufig vorkommen, da der Beweiswert einer solchen mündlichen Abmahnung gering ist. Wenn es schon schwierig ist, die Abmahnung schriftlich richtig zu formulieren, dann wird einem kaum der Beweis gelingen, dass man alle inhaltlichen Anforderungen im Rahmen eines „Abmahnungsgespräches“ erfüllt hat.
Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?
Wer eine Abmahnung erhalten hat sollte sich immer gut überlegen, ob und wie er dagegen vorgehen möchte. Grundsätzlich hat der
Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt wird. Erfüllt der Arbeitgeber diesen Beseitigungsanspruch nicht, kann der Arbeitnehmer ihn darauf beim Arbeitsgericht verklagen. Allerdings besteht keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, gegen eine rechtswidrige Abmahnung vorzugehen. Tut er dies nicht, und stützt sich der Arbeitgeber im Rahmen einer späteren Kündigung auf die vorherige Abmahnung, dann wird das Arbeitsgericht diese im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens inzident mitprüfen.
Wir empfehlen Ihnen, bei einer Abmahnung anwaltlichen Rat einzuholen. Der erfahrene Arbeitsrechtler wird Ihnen dann die beste Reaktionsmöglichkeit aufzeigen, immer auch unter Berücksichtigung eines ja noch bestehenden Arbeitsverhältnisses.