Was sind Verkehrsstraftaten?
Die Verkehrsstraftaten sind im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch geregelt. Es handelt sich dabei um Straftaten, die einen besonderen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen, also insbesondere die Trunkenheit im Verkehr, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Straßenverkehrsgefährdung. Eine Rolle spielen darüber hinaus auch die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung und der Vollrausch. Sanktioniert werden Verkehrsstraftaten mit Geld- oder Freiheitsstrafen. Hinzukommen Nebenstrafen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot. Zudem erhalten die Täter Punkte im Fahreignungsregister.
Ist bei einer Verkehrsstraftat mein Führerschein in Gefahr?
Ja. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 69 StGB geregelt. Das Gesetz nennt dabei einen Katalog von Verkehrsstraftaten, bei deren Begehung die Entziehung der Fahrerlaubnis den Regelfall darstellt. Genannt wird hier ausdrücklich auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Hat der Täter beim Unfallereignis einen bedeutenden Sachschaden oder einen Personenschaden verursacht, stellt die Entziehung der Fahrerlaubnis den Regelfall dar. Viele Bürger halten die Unfallflucht noch immer für ein Kavaliersdelikt und sind sich nicht darüber bewusst, dass sie dieses Delikt ihren Führerschein kosten kann.
Selbst wenn im Einzelfall die Entziehung der Fahrerlaubnis umgangen werden kann, droht immer ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Auch dies kann sehr unangenehm für die Betroffenen werden, sofern diese beruflich auf ihren Füherschein angewiesen sind.
Wie geht man bei einer Verkehrsstraftat am besten vor?
Wer sich gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat zur wehr setzen möchte, sollte die beste Verteidigungsstrategie möglichst frühzeitig festlegen. Insbesondere sollten die Betroffenen sich nicht vorschnell gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft äußern. Anders als der Betroffene selbst, hat sein Verteidiger das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte. Er wird sich daher zunächst einen Überblick darüber verschaffen, welche Beweismittel den Verfolgungsbehörden zur Verfügung stehen und wie stichhaltig der Strafvorwurf ist. Sodann kann der Verteidiger die erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten ausarbeiten. Ist die Beweislage dürftig, wird man sich gegen den Vorwurf an sich verteidigen. Ist dagegen aufgrund einer starken Beweislage von einer Verurteilung auszugehen, dann müssen die Bemühungen auf einer Reduzierung der zu erwartenden Strafe liegen.
Brauche ich bei einer Verkehrsstraftat einen Rechtsanwalt?
Zwingend ist das nicht. Allerdings zeigen die vorstehenden Ausführungen, wie weitreichend die Konsequenzen für den Betroffenen sein können. Wer sich also nicht in sein Schicksal ergeben möchte, der sollte sich besser nicht selbst verteidigen und die Sache in die Hände eines erfahrenen Verkehrsrechtlers geben. Gerade zu Beginn des Ermittlungsverfahrens wird häufig viel Porzellan zerschlagen, wenn sich die Betroffenen vorschnell zur Sache äußern. Dies ist dann später oft nicht mehr zu reparieren.