Sachverständigenkosten

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Ein Kfz-Sachverständiger wird von dem Unfallgeschädigten damit beauftragt, die an seinem Fahrzeug entstandenen Schäden festzustellen und in einem Gutachten zu dokumentieren. Der Sachverständige trifft zudem Feststellungen dazu, ob ein Reparaturfall oder ein Totalschaden vorliegt. Er wird im Einzelfall auch einen eingetretenen Minderwert feststellen und Angaben zur Reparaturdauer oder der Zeit für die Wiederbeschaffung machen.

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist immer anzuraten. Der Geschädigte wird so erst in die Lage versetzt, den für ihn einschlägigen oder vorteilhaftesten Regulierungsweg einzuschlagen. Zudem dient das Gutachten auch der Beweissicherung, da der Sachverständige die entstandenen Schäden fachmännisch und vollumfänglich fotografieren und dokumentieren wird.

Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind Teil des Schadensersatzes, der vom Schädiger zu leisten ist. Ausnahmen gelten nur bei sogenannten Bagatellschäden. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Kosten für die Einholung des Gutachtens in solchen Fällen nicht im Verhältnis zu den entstandenen Sachschäden stehen. Wo genau die Bagatellgrenze liegt, wird von Oberlandesgericht zu Oberlandesgericht anders eingestuft.

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