Mietwagenkosten

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Wenn ein Geschädigter sein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall reparieren lässt, dann muss er während der Reparaturzeit auf sein Fahrzeug verzichten. Der Geschädigte hat dann eine Wahlmöglichkeit. Er kann entweder für die Ausfallzeit auf ein Fahrzeug verzichten und eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Muss er dagegen mobil bleiben, dann kann er auch einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Anspruch auf einen Mietwagen hat des Geschädigte jedenfalls solange, wie es als angemessene Reparaturzeit im Sachverständigengutachten festgestellt worden ist.

Dennoch gibt es in der Praxis häufig Schwierigkeiten, wenn der Geschädigte die Erstattung der Mietwagenkosten von dem Versicherer verlangt. Dies liegt zum einen daran, dass die Geschädigten die Dauer der fachgerechten Reparatur häufig überschreiten. Zum anderen gibt es immer wieder Streit über die Angemessenheit der Mietwagentarife. Viele Autovermieter lassen die Geschädigten Verträge unterschreiben, in denen sie sogenannte Unfallersatztarife zu Grunde legen. Diese liegen oft deutlich über den normalen Mietwagentarifen. Die Geschädigten sollten deshalb nicht vorschnell Mietwagenverträge unterschreiben, sondern vorher Rechtsrat einholen. Die Mietwagenfirmen werden später nämlich auf der vollständigen Ausgleichung ihrer Kosten bestehen und zwar unabhängig davon, ob die Geschädigten diese vom Versicherer erstattet bekommen haben oder nicht.

 

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