Unfallregulierung

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Wer einen Unfall im Straßenverkehr erlitten hat, sollte sich möglichst frühzeitig über seine Rechte informieren. Der Bundesgerichtshof hat die zivilrechtliche Unfallregulierung in den vergangenen Jahren durch immer neue Urteile extrem verkompliziert. Nicht selten erleiden Unfallgeschädigte bei der späteren Regulierung erhebliche Nachteile, weil ihnen die verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten schlicht nicht bekannt waren. Dabei steht es dem Geschädigten keineswegs immer frei, einen bestimmten Regulierungsweg zu wählen, in bestimmten Situationen ist er vielmehr auf einen besonderen Weg beschränkt. Ist dies nicht bekannt, drohen wirtschaftliche Nachteile.

Nach wie vor wird nur ein Bruchteil der Verkehrsunfälle unter Einschaltung eines Rechtsanwalts abgewickelt, und dies, obwohl die Geschädigten auch die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung gegenüber dem Versicherer geltend machen können. Die Versicherer haben aus nachvollziehbaren Gründen kein Interesse daran, den Geschädigten den für sie wirtschaftlich besten Regulierungsweg aufzuzeigen. Wer sich nicht anwaltlich beraten lässt, geht daher schlicht das Risiko ein, Geld zu verschenken.

Noch bedeutsamer wird die richtige Beratung, wenn es neben dem reinen Sachschaden auch zu Personenschäden gekommen ist. Je nach Intensität der Verletzung drohen Spät- und Folgeschäden. Hier sollte von Beginn an alles in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Wir haben über die Jahre ein effektives System zur Schadensregulierung entwickelt, mit dessen Hilfe wir die Rechte unserer Mandanten zügig und effizient durchsetzen. Kontaktieren Sie uns, wir klären Sie über Ihre Rechte auf.

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