Was ist ein Haushaltsführungsschaden?
Wenn ein Geschädigter aufgrund einer unfallbedingten Verletzung eingeschränkt ist, kann er sich häufig auch nicht mehr um die angemessene Führung seines Haushaltes kümmern. Die Haushaltsführung liegt komplett brach oder kann nur noch teilweise ausgeführt werden. Der Geschädigte müsste nun eigentlich eine Ersatzkraft einstellen, die sich um die Haushaltsführung kümmert. Tut er dies, kann er dadurch entstehende angemessene Kosten vom Schädiger ersetzt verlangen. Viel häufiger verzichten die Geschädigten jedoch auf die Hinzuziehung einer Ersatzkraft und verlangen vom Schädiger Ersatz der fiktiv entstandenen Kosten. Auch dies ist dem Grunde nach zulässig.
Wie hoch ist der Haushaltsführungsschaden?
Die Berechnung des konkret angefallenen Haushaltsführungsschadens ist kompliziert. Der Geschädigte muss nämlich darlegen und beweisen, dass er aufgrund der Unfallfolgen tatsächlich in der Haushaltsführung eingeschränkt war. Er muss in diesem Zusammenhang insbesondere darstellen, in welchem Umfang er üblicherweise im Haushalt tätig ist und welche konkreten Aufgaben er dort ausübt. Sodann muss er darlegen, in welchem Maße ihm die Haushaltsführung verletzungsbedingt konkret nicht mehr möglich war. Im Zweifel muss er dies unter Beweis stellen, zum Beispiel durch Zeugnis seiner Familienangehörigen. Steht fest, dass eine quantitative Beeinträchtigung der Haushaltsführung vorlag, dann muss ein angemessener Stundensatz für eine fiktive Ersatzkraft ermittel werden. Die Beträge weichen hier von Gericht zu Gericht teilweise erheblich ab, dürften im Schnitt aber bei ca. 10-15 Euro liegen.
Wie setze ich meinen Haushaltsführungsschaden durch?
Ein Versicherer wird den Geschädigten niemals in Eigeninitiative nach einem möglichen Haushaltsführungsschaden fragen. Die Erfahrung zeigt, dass selbst viele Rechtsanwälte noch nichts von dieser Schadensposition gehört haben. Der Geschädigte sollte daher frühzeitig einen erfahrenen Verkehrsrechtler aufsuchen und auch die Schadensposition von ihm prüfen lassen.