Personenschaden

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Glücklicherweise verlaufen in die allermeisten Verkehrsunfälle glimpflich und ohne Verletzungen der Beteiligten. Kommt es zu Personenschäden, dann sind diese zumeist wenig dramatisch und heilen schnell wieder ab. Die klassischen Unfallfolgen sind HWS-Distorsionen (Schleudertrauma) und Prellungen. Auch hier stehen den Geschädigten natürlich Schadensersatzansprüche zu, sofern es sich nicht um reine Bagatellverletzungen gehandelt hat.

Schleudertrauma: nicht jeder Fall ist unkompliziert

Viele Versicherer akzeptieren attestierte Schleudertraumata und sind bereit diese angemessen zu restituieren. Allerdings kommt es auch immer wieder vor, das Versicherer den Eintritt eines Schleudertraumas bestreiten. Der Geschädigte ist dann in der Beweispflicht, er muss nachweisen, dass zu einer Verletzung gekommen ist und dass die Folgen unfallbedingt sind. Da es sich beim Schleudertrauma um ein Syndrom handelt, welches nicht immer mit einem objektiven Befund einhergeht, kann die Beweisführung schwierig sein. Es muss in diesen Fällen genau abgewogen werden, ob die gerichtliche Weiterverfolgung der Ansprüche erfolgversprechend und wirtschaftlich ist. Dies wird in der Regel wohl nicht der Fall sein, wenn der Geschädigte nicht rechtsschutzversichert ist. Im gerichtlichen Verfahren wird es nämlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf ein Sachverständigengutachten ankommen, welches bereits mehrere tausend Euro kostet. Ohne Rechtsschutz ist das Prozessrisiko daher in der Regel zu hoch.

Schwere Personenschäden bedürfen fachmännischer Betreuung

Kommt es doch einmal zu schweren Personenschäden, dann müssen die Geschädigten ihre Ansprüche von vornherein auf die richtige Bahn lenken. In solchen Fällen drohen oft langwierige Heilungsprozesse, auch die Schadensregulierung kann sich über Jahre hinziehen. Zudem besteht immer das Risiko von Dauer- oder Spätschäden. Sind die Unfallfolgen gravierend, kann dies das gesamte weitere Leben der Betroffenen tangieren, insbesondere dann, wenn sie nicht mehr ihrer Berufsausübung nachgehen können. Die Geschädigten sollten sich deshalb frühzeitig in die Beratung erfahrener Verkehrsrechtler begeben, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

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Rechtsanwalt Verkehrsrecht Quickborn, Körperverletzung

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