Fahrverbot

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Was ist ein Fahrverbot?

Regelungen zum Fahrverbot finden sich vor allem im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch. Beim Fahrverbot handelt es sich um eine Nebenstrafe, die neben der eigentlichen Hauptsanktion verhängt wird. Im Strafverfahren wegen eines Verkehrsdelikts werden dem Täter neben der Hauptstrafe (Geld oder Freiheitsstrafe) häufig auch Fahrverbote auferlegt, da diese den Täter oftmals besonders treffen. In Bußgeldverfahren sind Fahrverbote oft neben den Geldbußen zu verhängen.

Nicht zu verwechsel ist das Fahrverbot mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Anders als bei der Entziehung behält der betroffene beim Fahrverbot seine Fahrerlaubnis, er darf diese lediglich für eine begrenzte Zeit nicht nutzen. Das Fahrverbot ist insoweit die sehr viel weniger einschneidende Maßnahme als die Fahrerlaubnisentziehung.

Wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Wann ein Fahrverbot zu verhängen ist, wird im Bereich der Ordnungswidrigkeiten durch die Bußgeldkatalogverordnung vorgegeben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Fahrverbot immer dann geboten ist, wenn dem Fahrer die beharrliche oder grobe Verletzung verkehrsrechtlicher Pflichten vorgeworfen werden muss. Dies sind in der Regel Fälle, in denen dem Fahrzeugführer besonders verantwortungsloses Verhalten vorgehalten werden kann. Die Dauer des Fahrverbotes beträgt zwischen einem und drei Monaten.

Wann wird das Fahrverbot wirksam?

Das Fahrverbot wird in der Regel mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam, in der das Fahrverbot angeordnet worden ist. Dabei handelt es sich entweder um einen Bußgeldbescheid, oder um ein gerichtliches Urteil oder einen Strafbefehl. Wann genau die Rechtskraft eintritt, kann im Einzelfall kompliziert sein, da sich die Rechtskraft durch die Einlegung von Rechtsmitteln herauszögert. Sie sollten daher zur Sicherheit anwaltlichen Rat einholen. Wenn das Fahrverbot wirksam ist, darf der Betroffene für die festgelegte Dauer des Fahrverbotes keine Fahrzeuge mehr im Verkehr führen. Tut er dies trotzdem, macht er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Eine Besonderheit gilt bei sogenannten privilegierten Fahrverboten. Hier räumt der Gesetzgeber dem Betroffenen eine Schonfrist von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung ein, um den Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Die Betroffenen haben so einen weiten Planungszeitraum und können eventuell ihren Urlaub für die Abgabe des Führerscheins einsetzen. Profitieren können von dieser Regelung allerdings nur Ersttäter, die innerhalb von zwei Jahren nicht bereits mit einem Fahrverbot belastet waren.

Wie wird ein Fahrverbot getilgt?

Ein Fahrverbot wird getilgt oder abgegolten, wenn der Führerschein des Betroffenen nach Wirksamkeit in amtliche Verwahrung gelangt. Der Führerschein muss bei einer geeigneten Stelle hinterlegt werden, dies sind in der Regel die Bußgeldbehörde, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Die Betroffenen sollten immer rechtzeitig anfragen, ob sie ihren Führerschein bei der jeweiligen Stelle hinterlegen können. Wichtig ist, dass der Betroffene alle auf ihn von einer deutschen Behörde zugelassenen Fahrerlaubnisdokumente abgibt, also beispielsweise auch einen internationalen Führerschein. Andernfalls tritt keine Tilgungswirkung ein.

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Kann man das Fahrverbot umgehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen. Eine solche Ausnahme kommt in Betracht, wenn sich die Verhängung des Fahrverbotes aufgrund der Umstände des Einzelfalles als unzumutbare Härte für den Betroffenen darstellen würde. In der Praxis wichtige Fallkonstellationen sind vor allem die, bei denen dem Täter durch die Verhängung des Fahrverbotes ernste berufliche Nachteile drohen. Es wird allerdings in der Regel nicht ausreichen, solche Nachteile nur zu behaupten. Der Betroffene wird dies vielmehr unter Beweis stellen müssen, zum Beispiel durch Vernehmung seines Arbeitgebers.

Schwierig ist es immer, wenn die Betroffenen schon vorbelastet sind. In solchen Fällen sind die Behörden und Gerichte oft nicht bereit, einem Absehen vom Fahrverbot zuzustimmen.

Sieht das Gericht vom Fahrverbot ab, dann führt dies zu einer angemessenen Erhöhung des Bußgeldes. Was im Einzelfall angemessen ist, unterliegt dem Ermessen der Behörde oder des Gerichts. Es ist aber nicht unüblich, die Bußgelder zu verdoppeln oder sogar zu verdreifachen.

Brauche ich bei einem Fahrverbot anwaltliche Hilfe?

Gerade wenn bei der Verhängung des Fahrverbotes berufliche Nachteile drohen, sollte sich der Betroffene frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Es ist wichtig, von Anfang an die beste Verteidigungsstrategie festzulegen, insbesondere, ob man die Umwandlung des Fahrverbotes in ein höheres Bußgeld schon gegenüber der Bußgeldbehörde anregen möchte.

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