Verkehrsrecht: zweifache Entziehung der Fahrerlaubnis

August 5, 2013 in Allgemein, Verkehrsrecht

Wer sich die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis nach dessen Entzug wahrheitswidrig erschleicht, muss davon ausgehen, dass erneut ein Fahrverbot erlassen wird.

In dem vom Verwaltungsgericht Neustadt entschiedenen Fall wurde einem Kraftfahrer am 30.07.2010  seine Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums entzogen; dem lag ein medizinisch-psychologisches Gutachten zugrunde, dass dem Kraftfahrer die Teilnahme an einer Beratungsmaßnahme bei einer Drogenberatungsstelle empfahl. Er wies daraufhin eine „erfolgreiche“ Teilnahme an einer solchen Beratungsmaßnahme bei einem Drogentherapeuten sowie ein positives medizinisches Gutachten nach. Die Fahrerlaubnis wurde ihm deswegen im April 2012 wiedererteilt.

In einem hiervon unabhängigen Ermittlungsverfahren gegen ein Ehepaar aus Baden-Württemberg stellte sich dann heraus, dass die Eheleute dem Kraftfahrer gezielt bei der Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung halfen und die 16 Therapiebescheinigungen fälschten. So erfanden sie ein „Märchen“ zugunsten des Antragstellers und passten die Geschichte an die Begutachtungskriterien der psychologischen Fragestellungen an. Das Ehepaar stellte solche falschen Therapiebescheinigungen deutschlandweit in mehreren hundert Fällen aus.

Nachdem die zuständige Behörde Kenntnis von den falschen Therapiebescheinigungen erhielt, entzog sie dem Kraftfahrer am 18.04.2013 erneut die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an. Hiergegen erhob der Mann Widerspruch und stellte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Begründend führte er an, dass er ausweislich eines Drogenscreenings in der jüngeren Vergangenheit keinerlei Drogen mehr zu sich genommen habe und seit der Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis auch nicht auffällig gewesen sei.

Der Eilantrag hatte jedoch keinen Erfolg (Beschluss vom 03.07.2013, Az.: 3 L 437/13.NW). Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass der Antragsteller sich aufgrund des Fahrens nach dem Drogenkonsum als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen habe.

Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sei ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig, dass beweise, dass die dem Drogenkonsum zugrundeliegenden Ursachen tiefgreifend aufgearbeitet wurden und eine Einstellungs- und Verhaltensänderung für Dauer stattgefunden habe.

Die gefälschten Therapiebescheinigungen könnten dies selbstverständlich nicht nahelegen. Die positive Prognose der Gutachter habe also auf einer völlig falschen Grundlage basiert und könne daher nicht zu Gunsten des Antragstellers herangezogen werden.

Damit habe der Antragsteller nicht den erforderlichen Nachweis gebracht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei.

Rechtsanwalt Nils von Bergner

-Fachanwalt für Arbeitsrecht –

-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare

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