Ein Motorradfahrer hatte auf einer Landstraße gleich eine ganze Reihe vor ihm fahrenden Pkw überholt, und dies in Kenntnis der völlig unklaren Verkehrslage. Einer der Pkw blinkte links und bog anschließend in einen Feldweg ab. Es kam zum Zusammenstoß mit dem überholenden Motorrad.
Normalerweise haftet der Abbiegende in Konstellationen wie dieser überwiegend, da davon ausgegangen wird, dass er seine gesteigerten Rücksichtspflichten beim Abbiegevorgang missachtet hat. Das OLG Stuttgart gab dem Motorradfahrer vorliegend jedoch die Alleinschuld (OLG Stuttgart, 08.04.2011, Az: 13 U 2/11). Dieser habe derart massiv gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, dass die an sich vorliegende Betriebsgefahr des Abbiegenden hinter dem groben Verschulden des Motorradfahrers vollständig zurücktrete.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
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