Arbeitsrecht ■ Urlaubsgeld ■ Provisionen

Verkaufsberater verdienen neben ihrem Grundgehalt hohe Provisionen für abgeschlossene Verträge mit Neukunden. Im Urlaub jedoch kann keine Kunden-Akquise betrieben werden und das wirkt sich auf das letztlich verdiente Geld aus.
Der Europäische Gerichtshof entschied nun im Fall eines britischen Arbeitnehmers, dass das gezahlte Entgelt von Verkaufsberatern auch während ihres Urlaubs nicht allein auf das Grundgehalt beschränkt werden darf (Urt. v. 22.05.2014, Az. C-539/12).
Urlaubsgeld: EuGH stärkt Rechte der Arbeitnehmer
Die Richter gaben zu bedenken, dass eine Regelung, nach der Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme ihres Urlaubs nur ein erheblich geringeres Gehalt bekämen, zu einem Verzicht auf Urlaubsansprüche führen könnten.
Die Zahlung des sonst üblichen Gehalts solle weiterhin dazu führen, dass die Arbeitnehmer auch in ihrer Ruhezeit finanziell abgesichert seien.
Die Entscheidung über die genaue Höhe des über das Grundgehalt zu zahlenden Betrags muss nach Ansicht der Luxemburger Richter aber von den nationalen Gerichten getroffen werden.
von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare
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