Es wäre nicht seriös, wenn ein Rechtsanwalt die konkrete Dauer des Scheidungsverfahrens voraussagen würde. Wie lange das Verfahren dauert, hängt nämlich von einer ganzen Reihe von Umständen ab, die die Parteien selbst nicht beeinflussen können. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Eheleute mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten rechnen müssen. Wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und beide Eheleute aktiv mitwirken, sind die Chancen auf ein schnelles Verfahren natürlich höher.
In der Praxis werden die Scheidungsverfahren oft durch den sogenannten Versorgungsausgleich verzögert. Der Versorgungsausgleich dient dem Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und ist schnell kompliziert und umfangreich. Daher kann es gerne einige Monate dauern, bis diesbezüglich alles geklärt ist. Oftmals sind es aber auch die Eheleute selbst, die im Verfahren zum Versorgungsausgleich notwendige Mitwirkungshandlungen unterlassen. Im Ehevertrag können die Ehegatten die Durchführung des Versorgungsausgleichs von vornherein ausschließen und dadurch ein späteres Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen.