Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

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Das Scheidungsverfahren beginnt damit, dass eine Partei den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht. Dazu muss sie durch einen Rechtsanwalt vertreten werden. Das Familiengericht wird den Antrag dann dem anderen Ehepartner zustellen und beiden Parteien die Fragebögen zum Versorgungsausgleich schicken. Hierbei geht es um den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner. Wenn die Scheidungsvoraussetzung vorliegen und sämtliche Informationen zum Versorgungsausgleich beim Gericht eingegangen sind, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Beide Parteien müssen persönlich zu diesem Termin erscheinen und sich zur Trennung und dem Scheitern der Ehe äußern.Auch der Versorgungsausgleich wird in diesem Termin besprochen.

In der Regel wird die Scheidung der Ehe mittels Beschluss unmittelbar in der Sitzung verkündet. Wenn beide Ehepartner durch einen Anwalt vertreten werden, können diese einen Rechtsmittelverzicht erklären. Damit wird der Scheidungsbeschluss mit sofortiger Wirkung rechtskräftig.

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