Wenn sich Eheleute trennen, müssen eine Vielzahl von rechtlichen Fragen bedacht werden. Dazu gehört auch, wann man gegenüber dem Finanzamt die Änderung der Steuerklasse anzeigen muss. In diesem Zusammenhang gilt, dass die gemeinsame Steuerklassen-Regelung jedenfalls für das Kalenderjahr der Trennung beibehalten werden kann. Im darauffolgenden Jahr muss dann der Wechsel der Steuerklasse dem Finanzamt gemeldet werden.
In der Praxis gibt es häufig Fälle, in denen die geschiedenen Ehegatten trotz jahrelanger Trennung die gemeinsamen Steuerklassen beibehalten. Dies kann problematisch werden und zu erheblichen Nachzahlungen führen. Daher ist es grundsätzlich immer ratsam, schon frühzeitig einen Steuerberater auszusuchen. Im Einzelfall der Wechsel der Steuerklasse auch Vorteile mit sich bringen.