Scheidungsverfahren können teuer werden. Damit finanziell schlechter gestellte Eheleute ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese wird dann gewährt, wenn man aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen. Dazu muss eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben werden, nach der das Gericht dann die konkreten Einkommensverhältnisse prüft. Auch vorhandenes Vermögen muss dabei angegeben und unter Umständen zuerst eingesetzt werden. Wird einem Verfahrenskostenhilfe gewährt, übernimmt der Staat die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Unter Umständen wird diesbezüglich eine Ratenzahlungsverpflichtung zur Rückzahlung auferlegt.
Ein erfahrener Rechtsanwalt wird stets prüfen, ob ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe erfolgversprechend sein wird.