
So schnell, wie sich Eheleute trennen, kann es auch wieder zu Annäherungen kommen. Im späteren Scheidungsverfahren kann dann eine Person vortragen, dass ein Versöhnungsversuch die Trennung unterbrochen habe. Ob es zu einer Unterbrechung kam, ist stets eine Frage des Einzelfalles. Je länger eine Phase der Versöhnung oder Annäherung gedauert hat, desto eher kann von einer Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden.
Letztendlich entscheidet darüber das Familiengericht und beachtet schließlich sämtliche Umstände des Einzelfalles. Die Rechtsprechung tendiert dabei dazu, ab einem Zeitraum von zwei Monaten von einer Versöhnung der Parteien auszugehen. Mehrfache und kürzere Phasen der Versöhnung können dagegen ohne weitere Beachtung sein.
