Unter Folgesachen versteht man im Scheidungsverfahren alle rechtlichen Gesichtspunkte, die neben der reinen Ehescheidung mitentschieden werden müssen. Stellt man einen Scheidungsantrag, prüft das Gericht von Amts wegen nur die Folgesache des Versorgungsausgleichs. Dabei geht es um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die die Ehegatten im Laufe der Ehezeit angesammelt haben. Alle sonstigen Folgesachen werden nur dann vom Gericht mitentschieden, wenn die entsprechenden Anträge der Ehegatten gestellt werden. Meinst geht es hierbei insbesondere um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Sorgerecht und Umgangsrecht.