Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zusammen. Wie hoch die Kosten konkret ausfallen, hängt von der Höhe des Gegenstandswertes ab. In Scheidungsverfahren wird der Gegenstandswert üblicherweise durch Addition des gemeinsamen Nettoeinkommens für drei Monate errechnet. Verdienen beispielsweise beide Ehepartner je 2.000.- € netto, ergibt sich ein Gegenstandswert in Höhe von 12.000,- €. Nach den derzeitigen Gebührentabellen belaufen sich die Kosten für einen Rechtsanwalt bei diesem Streitwert auf ca. 2.000 €. Die Gerichtskosten würden vorliegend ca. 600 € betragen.
Wenn aber der Versorgungsausgleich oder andere Folgesachen im Rahmen des Scheidungsverfahrens mitbehandelt werden, kann sich der Gegenstandswert noch erhöhen. Je höher also das gemeinsame Einkommen der Ehepartner ist, desto teurer wird auch das Scheidungsverfahren. Einkommensschwachen Parteien ist stets anzuraten, zu prüfen, ob ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht. Der Staat übernimmt dann unter Umständen die anfallenden Kosten.