Ganz klar: Nein. Ein Rechtsanwalt kann in einem Scheidungsverfahren immer nur einen der Ehegatten vertreten. Wenn der Rechtsanwalt auf beiden Seiten tätig werden würde, käme es zu einem unüberbrückbaren Interessenkonflikt – selbst dann, wenn sich die Eheleute einig sind. Schließlich kann man als Anwalt, insbesondere im Familienrecht, nie wissen, wie sich das Verfahren entwickelt.
Die Eheleute können sich aber darauf einigen, dass nur einer den Rechtsanwalt beauftragt, damit dieser den Scheidungsantrag stellt. Der Rechtsanwalt ist dann aber der Interessenvertreter seines Auftraggebers. Für beide Ehegatten gemeinsam kann er keine rechtliche Beratung anbieten.
Grundsätzlich sollte jeder Ehepartner für sich prüfen, ob er Beistand durch einen Rechtsanwalt benötigt. Dabei gilt: je komplexer das Scheidungsverfahren voraussichtlich wird, desto eher sollte man Rat bei einem Rechtsanwalt suchen.