Was ist bei der Trennung zu beachten?

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Eine Trennung ist nach deutschem Recht vollzogen, wenn die häusliche Lebensgemeinschaft aufgehoben wurde und zumindest einer der Eheleute diese auch nicht mehr fortsetzen möchte. Damit die Voraussetzungen einer Ehescheidung vorliegen, müssen die Eheleute wenigstens ein Jahr getrennt voneinander leben. Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn ein Härtefall vorliegt und einer Partei die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zuzumuten ist.

In aller Regel wird die Trennung räumlich vollzogen – ein Ehegatte zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Falls eine räumliche Trennung aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine Trennung auch innerhalb der Wohnung stattfinden. Dazu müssen Tisch und Bett voneinander getrennt werden – die Eheleute sollten also nicht mehr im gemeinsamen Schlafzimmer schlafen oder gemeinsam Mahlzeiten einnehmen und füreinander vorbereiten.

Trennungen verlaufen häufig hochemotional. Da ist es nur verständlich, wenn Eheleute nicht sofort in der Lage sind, sich Gedanken über die anstehende Scheidung und die damit einhergehenden Folgen zu machen. Wichtig ist jedoch, bestimmte Problemkreise schnell anzugehen, damit mögliche Rechtsnachteile vermieden werden. Beispielsweise sollte man sich möglichst frühzeitig zu folgenden Fragen Gedanken machen:

  • Muss ein Gewaltschutzantrag gestellt werden? Insbesondere bei Fällen häuslicher Gewalt ist dies dringend geboten.
  • Was ist bei dem Thema Unterhalt zu bedenken? Wer ist unterhaltsberechtigt – wer unterhaltspflichtig?
  • Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Bei wem werden sie sich aufhalten? Müssen dazu vorübergehende Regelung getroffen werden?
  • Was geschieht mit der gemeinsamen Ehewohnung? Wer zieht aus? Muss ggf. eine gerichtliche Zuweisung beantragt werden?
  • Gibt es eine gemeinsame Immobilie? Wie sollen die Eigentumsverhältnisse konkret geklärt werden? Wie werden gemeinsame Verbindlichkeiten aufgeteilt?
  • Muss die Steuerklasse gewechselt werden?
  • Bestehen gegenseitige Lebensversicherungsverträge? Wer ist bezugsberechtigt? Welche Änderungen müssen vorgenommen werden?
  • Bestehen Vollmachten, insbesondere für Bankkonten, die widerrufen werden müssen?

Diese und weitere relevante Fragen klären Sie am besten individuell mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts.

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