
Nur ein vor einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt kann einen Antrag auf Scheidung stellen. Die Eheleute selbst können das Scheidungsverfahren nicht in die Wege leiten. Der Gesetzgeber hatte bei der Rechtsanwaltspflicht vor allem die Schutzbedürftigkeit der Eheleute im Blick. Sie sollten vor übereilten Entscheidungen geschützt werden, da nicht bei jedem Problem eine sofortige Scheidung der richtige Weg ist.
Es ist aber nicht notwendig, dass sich beide Eheleute durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Pflicht besteht nur für den Ehepartner, der den Antrag beim Familiengericht stellt. Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag schlicht zustimmen und muss dazu nicht anwaltlich vertreten werden. Dies bringt allerdings auch einige Risiken mit sich. Insbesondere aus Gründen der Waffengleichheit sollte sich jeder Ehegatte überlegen, ob eine anwaltliche Vertretung nicht doch sinnvoll wäre.
