Familienrecht: wann wird Barunterhalt geschuldet?

Mai 18, 2013 in Allgemein, Familienrecht, Unterhalt

In Deutschland leben etwa 1,6 Millionen alleinerziehende Väter und Mütter mit 2,2 Millionen minderjährigen Kindern. Davon sind 81 % unterhaltsberechtigt, jedoch nur 50 % erhalten regelmäßigen Kindesunterhalt vom anderen Elternteil. Das führt dazu, dass Kinder von getrennt lebenden Eltern eher armutsgefährdet sind als Kinder aus intakten Familien.

Aber wer ist eigentlich unterhaltspflichtig? Grundsätzlich sind Elter ihren Kindern gegenüber immer in der Unterhaltspflicht. Der Elternteil, der das Kind betreut und versorgt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt und muss deswegen darüber hinaus kein Geld mehr zahlen. Der andere Elternteil muss deshalb den sog. Barunterhalt leisten, um den für das Kind sorgende Elternteil finanziell zu unterstützen.

Die Höhe der Unterhaltszahlungen richtet sich nach dem Alter des Kindes, der Anzahl der gemeinsamen Kinder und nach dem Verdienst des Barunterhaltpflichtigen. Die Düsseldorfer Tabelle statuiert die allgemeinen Mindestzahlungen und den Selbstbehalt, der vor allem für Geringverdiener wichtig ist. So dürfen Erwerbstätige monatlich 1000 € für sich behalten, Nicht-Erwerbstätige 800 €.

Das Kindeswohl steht dabei immer im Vordergrund, d.h. es wird Geringverdienern sogar zugemutet, noch einen zusätzlichen Job anzunehmen, um ihrer Unterhaltspflicht nachkommen zu können.

Das Recht auf Unterhalt haben die Kinder solange, wie sie selbst nicht in der Lage sind, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ab dem 18. Geburtstag entfällt jedoch der Anspruch auf Naturalunterhalt, dann haben beide Elternteile „nur“ noch die Pflicht zur Zahlung von Barunterhalt.

Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare

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