Familienrecht: Umgangs- und Sorgerecht

Auch wenn eine Ehe scheitert und die Eheleute auseinandergehen: Kinder bleiben Kinder und sind den Parteien wichtiger als alle wirtschaftlichen Nachteile.

Das Sorgerecht muss daher im Interesse aller Beteiligten, insbesondere im Interesse der Kinder geregelt werden.

Grundsätzlich stellt die gemeinsame Sorge den Idealfall dar. Können die Eltern ihrer gemeinsamen Verantwortung jedoch nicht mehr gerecht werden, dann muss das Gericht eine Entscheidung zugunsten eines Elternteils treffen.

Schwierigkeiten bringen hier vor allem die Fälle mit sich, in denen der betreuende Elternteile in eine andere Stadt oder gar ein anderes Land verziehen möchte.

Auch im Bereich des Umgangsrechts kommt es oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen ein Elternteil das Umgangsrecht zu instrumentalisieren versucht. Vor allem wenn sich die Eltern über Unterhaltsfragen streiten, wird auch der Umgang häufig problematisch.

Dies alles geschieht zum Nachteil der Kinder, die fast immer unter solchen rechtlichen Konflikten zwischen den Eltern leiden.

Wir bemühen uns von Anfang an um faire und schnelle Lösungen in Umgangs- und Sorgerechtsfragen.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch!

Rechtsanwalt Ali Özkan

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-

-Fachanwalt für Familienrecht-

von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare

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