Familienrecht: Haften Ehegatten für gegenseitige Schulden?

Mai 30, 2013 in Familienrecht, Scheidung

Grundsätzlich haftet jeder Ehegatte nur für seine persönlichen Verbindlichkeiten. Etwas anderes kann gelten, wenn es sich beide Ehegatten vertraglich verpflichtet haben, beispielsweise für ein gemeinsames Darlehen oder typische Haushaltsanschaffungen. Banken versuchen zudem häufig, dass sich Ehegatten für die Schulden des anderen verbürgen, etwa bei größeren Firmenkrediten. Hier sollten die Eheleute besonders vorsichtig sein. Gerade die nicht berufstätige Ehefrau wird in der Regel wirtschaftlich nicht in der Lage sein, später entsprechende Forderungen der Kreditgeber zu befriedigen. Die Privatinsolvenz ist damit praktisch vorprogrammiert.

Eine generelle Garantiehaftung für die Schulden des Ehgepartners gibt es jedoch nicht. Etwas anderes gilt auch nicht im Falle der Scheidung.

Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-

von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare

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