Ordentliche Kündigung

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Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung ist im Arbeitsrecht eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der geltenden Kündigungsfrist beendet. Die konkret zu beachtende Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag. Falls hierin keine Regelungen zur Kündigungsfrist enthalten sind, ergibt sie sich aus dem Gesetz. Das Gegenstück zur ordentlichen Kündigung ist die außerordentliche Kündigung, welche das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, also ohne Beachtung der Kündigungsfrist, beendet.

Wann ist eine ordentliche Kündigung rechtmäßig?

Ob eine ordentliche Kündigung zulässig ist, hängt von vielen Einzelheiten ab. Unabhängig davon, ob die Kündigung der notwendigen Form entspricht, ist vor allem maßgeblich, ob das Kündigungsschutzgesetz greift. Sofern dies der Fall ist, benötigt der Arbeitgeber nämlich einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund kann dabei betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt sein. Je nach dem, welche Ursache der Kündigungsgrund hat, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Kündigung auch rechtmäßig ist.

Sofern das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund. In einem solchen Fall ist der Arbeitnehmer nahezu schutzlos – außer er genießt einen Sonderkündigungsschutz, wie etwa Schwangere oder Schwerbehinderte.

Wie kann ich mich gegen eine ordentliche Kündigung zur Wehr setzen?

Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss dringend eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird die Drei-Wochen-Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam und rechtmäßig – selbst wenn sie es offensichtlich nicht ist.

Sollte ich mit einer ordentlichen Kündigung zum Rechtsanwalt gehen?

Da die verschiedenen Fragen rund um die Kündigung sehr vielfältig und rechtlich kompliziert sein können, empfiehlt sich grundsätzlich immer ein Gang zum Rechtsanwalt. Als Laie wird man kaum überblicken können, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Selbst als Rechtsanwalt muss man sich stets über Veränderungen in der Rechtsprechung auf dem Laufenden halten. Zur Vermeidung von Nachteilen ist eine Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht daher sinnvoll und ratsam.

 

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