Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, reagiert er in aller Regel zunächst emotional. Einige sind geschockt, andere verbittert, fast immer fühlen sich die Betroffenen persönlich zurückgesetzt, Jahre lang aufgebautes Vertrauen geht verloren. Schon bald nach danach kommen dann die Fragen danach, wie es weitergehen kann. Welche Konsequenzen hat die Kündigung, hat es Sinn, rechtlich dagegen anzugehen?
Aus vielen hundert Kündigungsfällen wissen wir nur zu gut, dass jeder einzelne Fall seine Eigenarten und Besonderheiten hat. Für den erfahrenen Arbeitsrechtler ist es entscheidend, diese herauszuarbeiten und eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gilt für das betroffene Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz, dann sind die Hürden für den Arbeitgeber hoch. Er benötigt nämliche einen Kündigungsgrund, um eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung aussprechen zu können. Es besteht daher kein Anlass für den Arbeitnehmer, die Flinte vorschnell ins Korn zu werfen, es lohnt sich vielmehr immer eine erste Vorabprüfung, ob ein Weiterbeschäftigungsanspruch oder eine Abfindung realistisch sind.
Wer seine Chancen überprüfen lassen möchte, muss schnell aktiv werden. Die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung!
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