Nach wiederholten Entscheidungen verschiedener Gerichte zu der Abgrenzung von Werkverträgen zu Arbeitnehmerüberlassungen hat sich nun auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit dem umstrittenen Thema befasst.
Zwei bei dem Autokonzern Daimler beschäftigte IT-Experten klagten vor dem Gericht, da sie zwar Verträge mit einem IT-Systemhaus hatten und an Daimler „verliehen“ wurden, sich jedoch selbst wie angestellte Arbeitnehmer des Autobauers behandelt fühlten. Sie forderten eine Festanstellung bei dem Unternehmen.
Das Gericht entschied nun bei beiden Arbeitnehmern, dass sie bei dem Autohersteller fest eingegliedert gewesen seien und daher von einem Scheinwerkvertrag auszugehen sei. Aufgrund der gesetzlichen Fiktion sei dann ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen (Urt. v. 01.08.2013, Az. 2 Sa 6/13).
von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare
Büro Quickborn
Bahnhofstraße 112
25451 Quickborn
Tel: 04106 6392 653
Fax: 040 2000 855 77
Mail: mail@vonbergner.eu
Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.


