Der Manager eines deutschen Autoherstellers wurde 2011 nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen, da er in seiner amerikanischen Dienstvilla auf Kosten des Konzerns unter anderem ein Heimkino und ein Fitnessstudio hat einbauen lassen sollen. Die Kosten für diesen Luxus beliefen sich auf mehr als 100.000 US-Dollar.
In erster Instanz entschied das Arbeitsgericht Stuttgart im November 2012 zu Ungunsten des Arbeitnehmers, diese Entscheidung bestätigte nun das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.07.2013, Az.: 3 Sa 129/12). Beide Gerichte erklärten die fristlose Kündigung des Mannes für rechtmäßig, da er „Leistungen in erheblichem wirtschaftlichen Wert entgegengenommen“ habe, auf der er bewusst keinen Anspruch gehabt habe. Hierin sei eine derart schwere Pflichtverletzung zu sehen, dass dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden könne.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht –
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare
Büro Quickborn
Bahnhofstraße 112
25451 Quickborn
Tel: 04106 6392 653
Fax: 040 2000 855 77
Mail: mail@vonbergner.eu
Homepage: www.vonbergner.eu
Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.
www.facebook.com/vonbergnerundoezkan