Arbeitsrecht: Email-Account darf nicht ohne weiteres gelöscht werden

Juni 11, 2013 in Allgemein, Arbeitsrecht, Kündigung

Ein Arbeitgeber darf nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den firmenzugehörigen, aber auch privat genutzten E-Mail-Account des gekündigten Mitarbeiters solange nicht löschen, bis gesichert ist, dass der ehemalige Mitarbeiter für die Daten in dem Account keine Verwendung mehr hat.

Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Verletzung dieser Pflicht sogar eine Schadensersatzforderung zugunsten des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann (Beschluss vom, 05.11.2012 – 4 W 961/12).

Rechtsanwalt Nils von Bergner

-Fachanwalt für Arbeitsrecht –

-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare

Büro Quickborn

Bahnhofstraße 112
25451 Quickborn

Tel:  04106 6392 653
Fax: 040 2000 855 77

Mail: mail@vonbergner.eu

Homepage: www.vonbergner.eu

Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen