Ein Arbeitgeber darf nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den firmenzugehörigen, aber auch privat genutzten E-Mail-Account des gekündigten Mitarbeiters solange nicht löschen, bis gesichert ist, dass der ehemalige Mitarbeiter für die Daten in dem Account keine Verwendung mehr hat.
Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Verletzung dieser Pflicht sogar eine Schadensersatzforderung zugunsten des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann (Beschluss vom, 05.11.2012 – 4 W 961/12).
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht –
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
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