Schmerzensgeld

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Wann habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld?

Anspruch auf Schmerzensgeld hat gem. § 253 Abs. 2 BGB jeder, der eine Verletzung seines Körpers erlitten hat. Das Gesetz spricht ihm dabei eine billige Entschädigung in Geld zu. Im Bereich des Verkehrsrechts kann somit derjenige Schmerzensgeld vom Schädiger verlangen, der durch ein Unfallereignis Verletzungen erlitten hat. Eine Ausnahme besteht insoweit, als es sich bei den Verletzungen um reine Bagatellverletzungen gehandelt hat. Das sind solche Verletzungen, deren Intensität so gering ist ist, dass Schmerzen nicht damit einhergehen können.

Die am häufigsten vorkommende Verletzung im Bereich der Verkehrsunfälle ist die HWS-Distorsion (Schleudertrauma). Diese kosten die Versicherer in Deutschland jedes Jahr viele hundert Millionen Euro. Während viele Versicherer bei Schleudertraumata anstandslos Schmerzensgeld zahlen, verlangen andere den Vollbeweis durch den Geschädigten. Dies ist in der Praxis oft schwierig, da das Schleudertrauma als Syndrom nicht leicht nachzuweisen ist.

Wie hoch ist der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wie bereits erwähnt, hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld. Billig bedeutet in diesem Zusammenhang angemessen. Was jedoch im Einzelfall angemessen ist, ist immer im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller individuellen Umstände festzustellen. Im Zweifel muss der zuständige Richter über die Höhe des Schmerzensgeldes befinden. Zu den vielen Faktoren, die für die Höhe eine Rolle spielen, gehören zum Beispiel:

-Die genaue Art der Verletzung und die Dauer der Genesung.

-Die konkret erlittenen Schmerzen, ihre Dauer und Intensität.

-Die Dauer der festgestellten Arbeitsunfähigkeit.

-Weitere körperliche Beeinträchtigungen, z.B. Schlafstörungen.

-Die Anzahl von Arztbesuchen, die konkreten Therapiemaßnahmen und eingenommene Medikamente.

-Erlittene Beeinträchtigungen in der Lebensführung, z.B. der Verzicht auf Hobbies und Freitzeitaktivitäten.

Die Gerichte orientieren sich zuweilen an einschlägigen Schmerzensgeldtabellen, um die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen zu können. Allerdings können diese immer nur Anhaltspunkte liefern, da jede Entscheidung seine Eigenarten hat und die Urteile oft schon Jahre zurückliegen.

Wie setze ich meinen Schmerzensgeldanspruch durch?

Ein Geschädigter sollte sich schon während der Verhandlungen mit dem Versicherer von einem erfahrenen Verkehrsrechtler unterstützen lassen. Die Versicherer werden immer versuchen, die Ersatzleistungen an den Geschädigten möglichst gering zu halten. Kommt es außergerichtlich nicht zu einer vernünftigen Verständigung, dann müssen die Chancen einer gerichtlichen Geltendmachung abgewogen werden. Gerade wenn der Geschädigte rechtsschutzversichert ist, kann der Klageweg gewählt werden. Nicht selten kommt es dann im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zu einer Einigung und einer Gesamtabfindung.

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