Scheidung: was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

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Zu den wesentlichen Folgen einer Ehescheidung gehört, dass sich die Eheleute auch finanziell auseinandersetzen. Dies betrifft zum einen möglichen Zugewinn und gemeinsame Schulden, zum anderen aber auch gemeinsames Vermögen in Form von Immobilien. In der Praxis wird es selten Konstellationen geben, in den geschiedene Ehepartner gemeinsame Immobilien noch gemeinsam besitzen.

Die meisten Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung muss dann ein sogenannter Zugewinnausgleich durchgeführt werden, sofern dies nicht durch eine Ehevertrag ausgeschlossen wurde. Im Verfahren um den Zugewinnausgleich werden gemeinsame Immobilien nur wertmäßig berücksichtigt – ein Verkauf ist daher nicht zwingend notwendig. Es ist daher möglich, dass sich die Eheleute darauf einigen, dass einer die Immobilie übernimmt und im Grundbuch als alleiniger Eigentümer ausgewiesen wird. Im Gegenzug muss natürlich ein Wertausgleich erfolgen. Üblicherweise wird mit der Immobilie auch die bestehende Restverbindlichkeit übernommen. Oftmals verkaufen die Eheleute die Immobilie jedoch, da die restliche Belastung nur schwer von einer Partei getragen werden kann. Wenn durch den Verkauf ein Überschuss entsteht, wird dieser gewöhnlich zwischen den Eheleuten aufgeteilt.

Werden sich die Eheleute aber so gar nicht einig, bleibt nur noch der Weg der Teilungsversteigerung. Hiermit gehen aber häufig finanzielle Verluste einher – das ist also in aller Regel der schlechteste Weg.

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