Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

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Der Begriff einer „einvernehmlichen Scheidung“ ist im Gesetz in dieser Form nicht zu finden. Wie der Begriff es aber vermuten lässt, versteht man darunter eine Scheidung, bei der sich die Eheleute über alle wesentlichen Punkte einig sind und im  Scheidungsverfahren insoweit kein Streit droht. Einvernehmliche Scheidungen werden in der Regel ohne weitere Folgesachen (z.B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etc.) durchgeführt und gelten deshalb als schneller und unkomplizierter.

Oft möchten die Eheleute auch nur einen Anwalt nehmen, um Kosten einzusparen. Der Anwalt vertritt dann jedoch nur einen Ehepartner und stellt für diesen den Scheidungsantrag. Meist wird der andere Ehepartner diesem Antrag zustimmen. Der Rechtsanwalt kann jedoch nur eine Partei vertreten – der „anwaltlose“ Ehepartner kann daher selbst keine Anträge vor Gericht stellen. Daher sollte gut überlegt sein, ob man diese Variante der Parteivertretung wählt.

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