Abfindung

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Was ist unter einer Abfindung zu verstehen?

Eine Abfindung ist im Arbeitsrecht eine Einmalzahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur Abgeltung bestimmter Ansprüche zahlt. Die Abfindung wird in der Regel im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Dabei wird die konkrete Zahlung meist in einem Aufhebungsvertrag oder zur Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart.

Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Ein konkreter Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in den seltensten Fällen. Eine gesetzliche Grundlage für die klassische Zahlung einer Abfindung gibt es nicht. Zwar ist in § 1a KSchG ein Abfindungsanspruch vorgesehen, dieser kommt in der Praxis jedoch nur in seltenen Fällen tatsächlich zum Tragen. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung direkt im Kündigungsschreiben anbietet, falls keine Kündigungsschutzklage erhoben wird.

Ein Anspruch kann sich ansonsten noch aus einem Sozialplan ergeben. Dazu muss aber eine entsprechende Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat getroffen worden sein. Die Zahlung einer Abfindung wird dann meist zum Ausgleich von Entlassungen festgelegt.

Warum wird eine Abfindung gezahlt?

Wenn also grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, fragt man sich natürlich berechtigter Weise, warum viele Arbeitgeber dennoch bereit sind, Abfindungszahlungen zu leisten. Die Antwort ist ganz simpel: es geht schlicht um Wirtschaftlichkeit.

Der Arbeitgeber trägt stets das Risiko, dass seine Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht standhält und als sozialwidrig eingestuft wird. Der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und enthält unter Umständen eine Nachzahlung seines Lohns für mehrere Monate. Um eben dieses Risiko auszuschließen, sind viele Arbeitgeber bereit, frühzeitig eine Abfindung zu zahlen, damit es nicht zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kommt. Damit kauft sich der Arbeitgeber praktisch von seinem drohenden Weiterbeschäftigungsanspruch frei.

Wie hoch ist die Abfindung?

Die konkrete Höhe der Abfindung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer frei ausgehandelt – sofern kein Sozialplan

oder sonstige zwingende Vereinbarungen bestehen. Üblicherweise wird sich an der sogenannten Regelabfindung orientiert. Diese errechnet sich folgendermaßen: 0,5 Bruttomonatsgehalt multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Natürlich ist diese Berechnung nicht fest. Im Einzelfall können immer gute Gründe vorliegen, die Summe nach oben oder unten anzupassen. Dabei gilt: je wackeliger die Kündigung, desto höher kann die Abfindung ausfallen. Nicht selten werden daher auch 0,75 oder sogar ein ganzes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr gezahlt. Wie hoch die Abfindungszahlung ausfällt, hängt nicht zuletzt auch entscheidend von der Verhandlungsstärke der Parteien ab. Daher ist es besonders wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an seiner Seite zu wissen. Zu beachten ist auch, dass die Abfindung eine Sperrung und Kürzung des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen kann. Wie sich das vermeiden lässt, erklären wir Ihnen gerne.

 

 

Fachanwälte für Arbeitsrecht in Quickborn, Kündigung und Abfindung

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